Lizenzbedingungen
Entwurf – vor dem Start von einem Fachmann oder geprüften Musterdienst prüfen lassen.
Kurzfassung
- Du darfst einen eigenen Song auf diesem Beat aufnehmen und veröffentlichen, auch kommerziell.
- Bei jeder Veröffentlichung nennst du „prod. by Beat's Pocket“.
- Du darfst den Beat nicht weiterverkaufen, weitergeben oder als deinen eigenen ausgeben.
- Die Lizenz ist nicht exklusiv. Die Urheberrechte bleiben beim Produzenten (Beat's Pocket), der Beat kann auch an andere lizenziert werden.
§ 1 Vertragspartner und Gegenstand
- Lizenzgeber ist [VOLLSTÄNDIGER NAME], tätig unter dem Künstlernamen „Beat's Pocket“, [ANSCHRIFT]. Lizenznehmer ist die Person, für die der Download freigegeben wurde.
- Gegenstand ist das Musikstück („Beat“), das auf der Download-Seite mit Titel und Katalognummer genannt ist.
§ 2 Art der Lizenz
- Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Umfang von § 3.
- Das Recht ist nicht übertragbar und darf nicht unterlizenziert werden.
- Der Lizenzgeber darf denselben Beat weiterhin selbst nutzen und an andere lizenzieren. Diese Lizenz bleibt auch gültig, wenn der Beat später exklusiv vergeben wird.
§ 3 Erlaubte Nutzung
- Aufnahme eines eigenen Songs mit eigenem Text oder eigener Melodie auf dem Beat („neues Werk“).
- Veröffentlichung des neuen Werks auf Streaming-Diensten, in Videos und sozialen Netzwerken, auch mit Einnahmen.
- Live-Auftritte mit dem neuen Werk. Für Streams, Verkäufe und Aufrufe gibt es keine Obergrenze.
- Bearbeitung des Beats für das neue Werk, zum Beispiel Kürzen, Arrangieren, Abmischen.
§ 4 Nicht erlaubt
- Den Beat allein oder nur leicht verändert zu verkaufen, zu verschenken, hochzuladen oder anderen zugänglich zu machen.
- Den Beat oder das neue Werk bei Content-ID-Systemen (z. B. YouTube Content ID) oder als eigene Komposition bei einer Verwertungsgesellschaft zu registrieren, ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
- Sich als Urheber oder Produzent des Beats auszugeben.
- Das neue Werk in Werbung, Film, Fernsehen oder Spielen einzusetzen (Synchronisation), ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
§ 5 Nennung
Bei jeder Veröffentlichung ist, soweit technisch möglich, „prod. by Beat's Pocket“ anzugeben, etwa in Titel, Beschreibung oder Credits.
§ 6 Urheberrecht
Urheber des Beats ist [VOLLSTÄNDIGER NAME] (Künstlername Beat's Pocket). Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beat bleiben bei ihm. Rechte am eigenen Text und Gesang des Lizenznehmers bleiben beim Lizenznehmer.
§ 7 Download und Lieferung
Die Lieferung erfolgt als WAV-Datei ohne Producer-Tag über einen persönlichen Link, der genau einmal funktioniert. Bei technischen Problemen stellt der Lizenzgeber auf Anfrage einen neuen Link aus.
§ 8 Verstöße
Bei einem Verstoß gegen § 4 erlischt die Lizenz. Der Lizenzgeber kann verlangen, dass Veröffentlichungen entfernt werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 9 Schluss
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Regelung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.