Lizenzbedingungen

Entwurf – vor dem Start von einem Fachmann oder geprüften Musterdienst prüfen lassen.

Kurzfassung

  • Du darfst einen eigenen Song auf diesem Beat aufnehmen und veröffentlichen, auch kommerziell.
  • Bei jeder Veröffentlichung nennst du „prod. by Beat's Pocket“.
  • Du darfst den Beat nicht weiterverkaufen, weitergeben oder als deinen eigenen ausgeben.
  • Die Lizenz ist nicht exklusiv. Die Urheberrechte bleiben beim Produzenten (Beat's Pocket), der Beat kann auch an andere lizenziert werden.

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand

  1. Lizenzgeber ist [VOLLSTÄNDIGER NAME], tätig unter dem Künstlernamen „Beat's Pocket“, [ANSCHRIFT]. Lizenznehmer ist die Person, für die der Download freigegeben wurde.
  2. Gegenstand ist das Musikstück („Beat“), das auf der Download-Seite mit Titel und Katalognummer genannt ist.

§ 2 Art der Lizenz

  1. Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Umfang von § 3.
  2. Das Recht ist nicht übertragbar und darf nicht unterlizenziert werden.
  3. Der Lizenzgeber darf denselben Beat weiterhin selbst nutzen und an andere lizenzieren. Diese Lizenz bleibt auch gültig, wenn der Beat später exklusiv vergeben wird.

§ 3 Erlaubte Nutzung

  1. Aufnahme eines eigenen Songs mit eigenem Text oder eigener Melodie auf dem Beat („neues Werk“).
  2. Veröffentlichung des neuen Werks auf Streaming-Diensten, in Videos und sozialen Netzwerken, auch mit Einnahmen.
  3. Live-Auftritte mit dem neuen Werk. Für Streams, Verkäufe und Aufrufe gibt es keine Obergrenze.
  4. Bearbeitung des Beats für das neue Werk, zum Beispiel Kürzen, Arrangieren, Abmischen.

§ 4 Nicht erlaubt

  1. Den Beat allein oder nur leicht verändert zu verkaufen, zu verschenken, hochzuladen oder anderen zugänglich zu machen.
  2. Den Beat oder das neue Werk bei Content-ID-Systemen (z. B. YouTube Content ID) oder als eigene Komposition bei einer Verwertungsgesellschaft zu registrieren, ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
  3. Sich als Urheber oder Produzent des Beats auszugeben.
  4. Das neue Werk in Werbung, Film, Fernsehen oder Spielen einzusetzen (Synchronisation), ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.

§ 5 Nennung

Bei jeder Veröffentlichung ist, soweit technisch möglich, „prod. by Beat's Pocket“ anzugeben, etwa in Titel, Beschreibung oder Credits.

§ 6 Urheberrecht

Urheber des Beats ist [VOLLSTÄNDIGER NAME] (Künstlername Beat's Pocket). Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beat bleiben bei ihm. Rechte am eigenen Text und Gesang des Lizenznehmers bleiben beim Lizenznehmer.

§ 7 Download und Lieferung

Die Lieferung erfolgt als WAV-Datei ohne Producer-Tag über einen persönlichen Link, der genau einmal funktioniert. Bei technischen Problemen stellt der Lizenzgeber auf Anfrage einen neuen Link aus.

§ 8 Verstöße

Bei einem Verstoß gegen § 4 erlischt die Lizenz. Der Lizenzgeber kann verlangen, dass Veröffentlichungen entfernt werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 9 Schluss

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Regelung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.